Gutachten:

Gerichtsgutachten

Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstelle ich im Auftrag von Gerichten Gutachten, die als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren (z.B. Straf- oder Zivilprozess) verwendet werden. Sie dienen im Wesentlichen dazu, dem Gericht Fachwissen zu vermitteln.

Die Abrechnung erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz)

Privatgutachten

Der Zweck eines Privatgutachtens kann einem von zwei Bereichen zugeordnet werden. So werden Gutachten für streitbare und nicht streitbare Angelegenheiten erstellt.

Bei streitbaren Angelegenheiten dienen die Gutachten einer Tatsachenfeststellung und werden gerne zur Abschätzung der Erfolgsaussichten eines Gerichtsprozesses verwendet. Diese Privatgutachten können auch als substantiierter Parteivortrag in einen Zivilprozess eingebracht werden, ersetzen jedoch nicht ein Gerichtsgutachten.

Bei nicht streitbaren Angelegenheiten geht es eher um Gutachten für Investitionsentscheidungen, Bewertungen, Gutachten für die Schadensregulierung oder projektbezogene Gutachten.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten fallen in die Kategorie der Privatgutachten. Sie werden sowohl von Versicherungen als auch von Versicherungsnehmern in Auftrag gegeben. Sie dienen der Feststellung eines Schadens und seiner Ursache sowie gegebenenfalls der Restwertbestimmung und der Kostenermittlung für die Schadensbeseitigung.

Bei der Beauftragung durch einen Versicherungsnehmer geht es oft auch darum, ob überhaupt ein Erstattungsanspruch vorliegt und natürlich um eine sachkundige Darlegung des Zustandekommens einer Schadenhöhe - vor allem bei Differenzen zur Schätzung des Versicherers.

Beweissicherung

Die Sicherung von sächlichen Beweisen bei kriminellen Handlungen, die mit Datenverarbeitungssystemen begangen werden, gewinnen zunehmen an Bedeutung. Der Sachverständige muss dabei mit größter Sorgfalt vorgehen, da es zu keiner Veränderung an den Originaldaten durch die Untersuchung kommen darf.

Neben dem Einsatz von geeigneter technischer Ausstattung gewährleistet der Sachverständige Objektivität und Zuverlässigkeit, um die prozessuale Verwertbarkeit der Beweismittel zu sichern.

Digitale Forensik

Zur Beweissicherung werden nicht nur Datenträger, sondern unter anderem auch Protokolle des Datenverkehrs im Netzwerk gesichert und analysiert. Bei Datenträgern wird zuerst ein forensisches Duplikat angefertigt, um sicherzustellen, dass das Original im Rahmen der Untersuchungen nicht verändert wird. Alle Untersuchungen erfolgen auf der Kopie. Bei den detaillierten Analysen des Datenträgers werden neben den über das Dateisystem erreichbaren Daten auch gelöschte oder versteckte Daten betrachtet. Oft verstecken sich gerade hier Daten oder Datenfragmente, welche später entscheidende Beweisstücke in einem Prozess sein können.

Der Sachverständige stellt durch seine lückenlose Dokumentation sicher, dass die Beweismittelkette gewahrt bleibt. In Extremfällen bedient sich der Sachverständige den Dienstleistungen von Speziallabors, welche im Reinraum auch von technisch defekten (z.B. verbrannten) Datenträgern oft noch Daten retten können. Der Sachverständige begleitet hierbei den Datenrettungsprozeß.

Auftraggeber

Auftraggeber für Beweissicherungsverfahren sind meist Strafverfolgungsbehörden aber auch die Dienststellen der Landesfinanzbehörden im Rahmen von Steuerfahndungen.

Private Auftraggeber können ebenfalls eine Beweissicherung durch einen Sachverständigen in Auftrag geben, um die Manipulation bzw. das Ausspähen von Daten auf eigenen Systemen nachweisen zu können. Speziell bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist eine derartige Beweissicherung sinnvoll.